Berufsunfähigkeitsversicherung richtig gemacht!
Die Berufsunfähigkeitsversorgung wird in Deutschland zum existenziell wichtigsten Versicherungsbaustein. Kein Wunder, dass die Versicherer auf die hohe Nachfrage der Kunden antworten um hohe Marktanteile zu erobern. Dabei fallen erhebliche Qualitätsunterschiede in den angebotenen Tarifen auf, die sich nicht unbedingt in der Prämie wiederspiegeln müssen.
Folgende Standards sollte eine Berufsunfähigkeitsberatung mindestens bieten:
Mindestabsicherung 1000 Euro für Studenten, Schüler und Azubis. Ansonsten empfiehlt es sich die aktuellen Lebenshaltungskosten zu addieren und als Maßstab für den Versicherungsschutz zu nehmen. Hierfür sollte unbedingt die sogenannte Solo Bu genutzt werden. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in einer Rentenversicherung ist aus vielerlei Gründen nicht empfehlenswert.
Die Masse der Versicherer versichert maximal 80% des aktuellen Nettoeinkommens. Das Bereicherungsverbot im Leistungsfall sollte dabei berücksichtigt werden.
Des Weiteren ist eine BU mit einer Versicherungs – & Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr zwingend erforderlich, die eine Verlängerungsklausel bis z.B. Endalter 70 enthält, um die Antwort auf ein späteres Renteneintrittsalter parat zu haben.
Prognosezeitraum: Leistung, wenn mindestens 6 Monate Berufsunfähigkeit ärztlich prognostiziert – Leistung wird rückwirkend ausgezahlt ab Eintritt der Ursache.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern
- Verzicht auf Vorsatzklausel
- Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben
- Verzicht auf Kostenbegrenzung bei einer Umorganisation
- Verzicht auf Arztordnungsklausel
Berufswechselprüfung: Keine nachteilige Extra-Prüfung, wenn der Versicherte vor der Berufsunfähigkeit binnen einer bestimmten Frist den Beruf gewechselt hat.
Leistungsbeginn: Ab 1. des Monats nach Feststellung der BU, keine nachteiligen Karenz- und Wartezeiten.
Ausschluss Meldefristen: Beinhaltet ein Bedingungswerk eine Meldefrist (i.d.R. 3, 6, 12 oder 36 Monate), so beginnt die Leistungspflicht des Versicherers bei einer verspäteten Meldung erst mit dem Zeitpunkt der Meldung.
Erhöhungsoption ohne Anlass: Ermöglichen es dem Versicherten, ohne erneute Gesundheitsprüfung den Versicherungsschutz zu erhöhen.
Möglichkeit Beitragsstundung
Verzicht auf befristete Anerkenntnisse: Versicherer trifft laut Vertrag nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen möglichst zügig eine endgültige und rechtsverbindliche Entscheidung über die Leistungspflicht. Klauseln zur Befristung können sich hier nachteilig auswirken und Rechtsunsicherheit schaffen.
Meldepflicht Minderung BU: Keine nachteiligen Klauseln, wenn sich der Gesundheitszustand nach Anerkennung der BU bessert.
Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit – Nachprüfung BU: Versicherer sind grundsätzlich berechtigt, nach einer bestimmten Zeit (nach) zu prüfen, ob eine einmal eingetretene BU medizinisch weiter fortbesteht. Hierbei sollte auf nachteilige Klauseln verzichtet werden bzw. nur Verweise auf Berufe erlauben, welche die vorherige Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung nicht unterschreiten.
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit – Ausscheiden aus dem Beruf: Beim Ausscheiden aus dem Beruf wird unbegrenzt der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft, keine abstrakte Prüfung.
Option auf selbständige Anschluss-Pflegerente: Versicherer bieten eine Pflege-Option ohne Gesundheitsprüfung an, die zum Ende der Versicherungsdauer gezogen werden kann. So bietet sich die Möglichkeit, nach dem BU-Risiko auch das Pflegerisiko abzusichern.
Einige wenige Versicherer bieten die Solo BU auch als Direktversicherung/Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber an. Bei dieser Finanzierungsform sind neben vielen Vorteilen einige damit verbundene Konsequenzen zu berücksichtigen.
Fazit: Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversorgung ist eine hochsensibler, verantwortungsvoller Schritt, der so früh und so sorgfältig wie möglich getätigt werden sollte. Wenden sie sich unbedingt an einen Spezialisten und bestehen Sie bitte auf eine persönliche Beratung.